GRÜNE fordern gesetzliche CSR-Berichtspflichten

10. Mai 2012

Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) im Bundestag vorgelegt.

Im Jahr 2011 wurden sowohl die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen als auch die neue CSR-Strategie der Europäischen Union verabschiedet. Beide Dokumente drängen auf eine Kombination freiwilliger Maßnahmen und verbindlicher Regelungen im Bereich Unternehmensverantwortung. Der CSR-Aktionsplan der Bundesregierung von 2012 sieht dagegen nur freiwillige Maßnahmen vor.

Die GRÜNEN kritisieren die aktuelle Position der Bundesregierung und fordern sie dazu auf, Unternehmen gesetzlich dazu verpflichten, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Dabei sollen die begrenzten Kapazitäten kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden und unter anderem geprüft werden, inwieweit bei Verstößen gegen die Berichtspflicht Sanktionen festgelegt werden können.

Eine solche Offenlegung wäre aus Sicht der GRÜNEN insbesondere zur Information von Verbrauchern und Investoren wichtig. Nicht zuletzt könnten problematische Unternehmensaktivitäten in Bezug auf Arbeitnehmer- und Menschenrechte, Korruption und Umweltschutz nicht mehr so einfach geheim gehalten werden.


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Download Antrag 17/9567 (180KB)