UN GCD: Effektive Beschwerdemechanismen als Teil menschenrechtlicher Sorgfalt
Die Bereitstellung effektiver und zugänglicher Beschwerdeverfahren ist essenzieller Bestandteil der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Nur wenn Betroffene die Möglichkeit haben, auf menschenrechtsbezogene Missstände aufmerksam zu machen, können Unternehmen diesen auch angemessen begegnen. Insofern sind sie als Teil eines wirksamen Risikomanagements sowohl im Interesse der Betroffenen, wie auch der Unternehmen, von zentraler Bedeutung. Dieser Grundsatz aus den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte findet sich auch im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wieder.
Vor wenigen Monaten hat das für die Umsetzung des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung mit weiterführenden Informationen und Hilfestellungen zu Beschwerdeverfahren veröffentlicht, welches auch den Leitfaden „Zuhören lohnt sich“ des UN GCD referenziert. In diesem kostenfreien Webinar für Unternehmen werden relevante Anforderungen und Rahmen skizziert und erläutert, wie auf Basis bisheriger Erfahrungen aus der Umsetzung der UN Leitprinzipien Unternehmen praktisch an die Umsetzung effektiver Beschwerdekanäle herangehen können.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.globalcompact.de/veranstaltungen/webinar-effektive-beschwerdemechanismen
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das Online-Formular.