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BAFA veröffentlicht Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG

Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, zeigt die Rolle der Risikoanalyse im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

In der neuen Handreichung des BAFA werden die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Vorbereitung und Umsetzung einer Risikoanalyse erläutert, um Unternehmen eine Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes zu bieten. Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle der Risikoanalyse im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Nach dem LkSG, welches am 1. Januar 2023 in kraft tritt, sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Auch für Unternehmen, die nicht vom LkSG betroffen sind ist die Handreichung hilfreich, um eine strukturierte Risikoanalyse durchzuführen.

Die Handreichung finden Sie hier: www.bafa.de/Downloads/DE/Lieferketten/handreichung_risikoanalyse.pdf

Ansprechpartnerin:
Caroline Zamor
caroline.zamor@upj.de
T: +49 (0)30 2787 406–18