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„Die kürzlich beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie bestimmt, dass im Zuge ihrer Umsetzung in nationales Recht das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf. In Deutschland darf also das Schutzniveau des nationalen Lieferkettengesetzes durch die Richtlinie nicht geschwächt werden“, erklärt Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Professorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Autorin des Gutachtens. „Die Anzahl der vom deutschen Gesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie zu reduzieren – wie jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen – wäre europarechtswidrig.“
Genau dies aber hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag angekündigt. Demnach soll künftig nur noch ein Drittel der derzeit vom Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen darunterfallen. „In der Praxis könnte das bedeuten, dass Betroffene, die derzeit vor deutschen Behörden um ihre Rechte kämpfen, mitten im Verfahren hängen gelassen werden, weil das involvierte Unternehmen plötzlich von seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen entbunden wird“, kommentiert Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Zudem werden Unternehmen, die aktuell unter das Gesetz fallen, zeitweise von ihren Pflichten befreit, nur um diese dann nach einem Jahr wieder erfüllen zu müssen. Das ist das Gegenteil der von Unternehmen geforderten Rechts- und Planungssicherheit.“
„Das deutsche Lieferkettengesetz greift bereits jetzt nur für ganz wenige, extrem große Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden“, ergänzt Franziska Humbert, Leitung Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland. „Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie nun zum Anlass zu nehmen, den Anwendungsbereich noch drastischer zu reduzieren, widerspricht dem Sinn und Zweck der Richtlinie. Würde das Lieferkettengesetz in dieser Form abgeändert, riskiert die Bundesregierung ein EU-Vertragsverletzungsverfahren oder sogar Staatshaftungsansprüche Betroffener, denen wegen der Abschwächungen ihr rechtmäßiger Zugang zu deutschen Gerichten verwehrt wird.“
Link zum Rechtsgutachten von Germanwatch und Oxfam Deutschland:
https://www.germanwatch.org/de/91189
Ansprechpartner*innen:
Stefan Küper
Pressesprecher, Bereichsleiter Pressearbeit, Germanwatch
T: +49 (0)151 252 110 72
kueper@germanwatch.org
Katarina Heidrich
Pressereferentin, Germanwatch
T: +49 (0)151 742 968 18
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