18. Fokusgruppen-Treffen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika
Seit Januar 2023 verpflichtet das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten (ab 01.01.2024: ab 1.000 Beschäftigten) in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Die Anforderungen an deutsche Unternehmen diesbezüglich nehmen nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben, sondern auch aufgrund gestiegener Erwartungen von Kund*innen, Investor*innen, Geschäftspartner*innen sowie der Zivilgesellschaft innerhalb der Geschäftspraxis zu. Auch der betriebswirtschaftliche Stellenwert von unternehmerischer Sorgfalt darf nicht verkannt werden. Aufgrund dieser Entwicklungen steht dieses Thema bei deutschen Unternehmen immer mehr im Fokus.
Wie können Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in ihren Betriebsabläufen verankern? Welche Schritte sind notwendig, um der unternehmerischen Verantwortung nachzukommen? Welche Umsetzungshilfen, Informations- und Beratungsangebote stehen Unternehmen zur Verfügung? Welchen Chancen und Herausforderungen begegnen Unternehmen? Zu diesen Themen informieren Sie Expert*innen, Partner*innen des Wirtschaftsnetzwerks und Unternehmensvertreter*innen; sie berichten von ihren Erfahrungen und beantworten Ihre Fragen.
Für einen vertieften Austausch und für weitergehende Informationen stehen die Referent*innen sowie die Afrika-Partner*innen der Geschäftsstelle ab 11:30 Uhr in Breakout-Rooms für Fragen und weitere Diskussionen zur Verfügung. Für die Breakout-Rooms melden Sie sich bitte per Email an. Die Agenda wird Ihnen im Vorfeld der Veranstaltung zugeschickt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen zur Teilnahme am Webinar.
Zur Anmeldung: https://events.teams.microsoft.com/event/4c52400a-12e1-4338-8edf-cbe222515caa@649ed9d7-9e52-42f6-a02c-7fec8bda22fc