Teil des Netzwerks werden

Eine Mitgliedschaft im UPJ-Unternehmensnetzwerk bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre gesellschaftliche Verantwortung im Austausch mit anderen weiterzuentwickeln und sich in einem vertrauensvollen Rahmen zu aktuellen Fragen zu positionieren.

Was die Mitgliedschaft im Netzwerk ermöglicht

Mitgliedsunternehmen gewinnen Orientierung und Sicherheit in einem dynamischen regulatorischen und gesellschaftlichen Umfeld. Sie reflektieren ihre Ansätze im Austausch mit erfahrenen Praktiker*innen und entwickeln ihre Strategien zu CSR, Nachhaltigkeit und Engagement weiter. 

Gleichzeitig eröffnet das Netzwerk Zugang zu umsetzungsnaher Expertise, ohne ein klassisches Beratungsmandat zu ersetzen. Durch die Einbindung in ein etabliertes und reputationsstarkes Netzwerk stärken Unternehmen zudem ihre glaubwürdige Positionierung im Bereich gesellschaftlicher Verantwortung. 

Wie die Zusammenarbeit gestaltet ist

  • Die Mitgliedschaft ist auf langfristige Zusammenarbeit angelegt und lebt von aktiver Beteiligung. 
  • Der Austausch ist vertraulich und nicht öffentlich. Er basiert auf gegenseitigem Respekt, Offenheit und der Bereitschaft, eigene Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. 
  • Das Netzwerk ist kein Raum zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, sondern ein gemeinsamer Arbeits- und Lernraum. 

Interesse am Austausch?

Wenn Sie überlegen, ob das Netzwerk für Ihr Unternehmen passend ist, kommen Sie gerne auf uns zu. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihre aktuellen Themen, geben Einblick in die Arbeitsweise des Netzwerks und besprechen die nächsten Schritte in Richtung einer möglichen Mitgliedschaft. 

Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedschaft erfolgt über einen jährlichen, nach Unternehmensgröße gestaffelten Beitrag.  

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. 

Marika Südbeck

T: +49 (0)30 2787 406–12
marika.suedbeck@upj.de

Mitglied werden

Das Unternehmensnetzwerk ist offen für weitere Mitglieder.
Der Beitritt zum Netzwerk erfolgt mehrstufig:

  1. Persönliches Gespräch zwischen einer*m Vertreter*in des Unternehmens und einer*m Mitarbeiter*in der UPJ-Geschäftsstelle
  2. Zusendung der unterzeichneten Beitrittserklärung an die UPJ-Geschäftsstelle durch das Unternehmen > In der Beitrittserklärung benennt das Unternehmen eine Kontaktperson auf Ebene der Geschäftsführung bzw. des Vorstands sowie einen operativen Kontakt.
  3. Beschluss des Vorstands des UPJ e.V. zur formalen Aufnahme des Unternehmens in das Netzwerk in Abstimmung mit den Sprecher*innen des Netzwerks
  4. Unterzeichnung des Berliner Aufrufs durch das Unternehmen
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Unternehmensnetzwerk wird auf unbestimmte Zeit erworben. Der Austritt aus dem Netzwerk kann durch das Mitgliedsunternehmen jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand des UPJ e.V. erklärt werden und wird wirksam zum Ende des Beitragsjahres, in dem die entsprechende Mitteilung eingeht.

Mitgliedschaft im UPJ-Unternehmensnetzwerk

Gemeinsames Ziel der Mitglieder im UPJ-Unternehmensnetzwerk ist es, bürgerschaftliches Engagement und eine verantwortliche Unternehmensführung im eigenen Unternehmen sowie darüber hinaus voranzubringen, weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Die Zusammenarbeit im Netzwerk basiert auf gegenseitigem Respekt, Verbindlichkeit und der Bereitschaft zur Kooperation.

Das Netzwerk lebt vom vertrauensvollen Austausch seiner Mitglieder untereinander und vom offenen Dialog mit relevanten Stakeholdern. Das Netzwerk versteht sich vorrangig nicht als eine Plattform zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zwischen seinen Mitgliedern.

Die Ziele des UPJ-Netzwerks formuliert der Berliner Aufruf, der von jedem Mitglied im Rahmen des Netzwerkbeitritts unterzeichnet wird.

Das Unternehmensnetzwerk ist ein Fördernetzwerk des als gemeinnützig anerkannten UPJ e.V. Vorstände und Geschäftsführungen der im Netzwerk mitwirkenden Unternehmen kommen jährlich zu einem Board-Meeting zusammen und bestimmen zwei Sprecher*innen. Die Sprecher*innen vertreten das Netzwerk nach außen sowie im Innenverhältnis zu den Mitgliedern und wirken im Vorstand des UPJ e.V. beratend mit.

Ausschlusskriterien

Bei seinem Beschluss berücksichtigt der Vorstand des UPJ e.V. folgende Ausschlusskriterien für eine Mitgliedschaft:

Unternehmen, deren Hauptgeschäftsfeld auf die Entwicklung, Herstellung oder den Verkauf von Waffen sowie Rüstungsgütern, Glücksspielen, Tabakprodukten und pornographischen Produkten ausgerichtet ist.

Unternehmen, die wiederholt gegen fundamentale Arbeitsrechte und Menschenrechte verstoßen haben, die wegen Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder gravierender Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzierung verurteilt wurden, und keine Maßnahmen unternommen haben, um entsprechende Verstöße künftig zu verhindern.

Unternehmen, die über keine erkennbare und glaubwürdige Strategie sowie Verantwortlichkeiten im Bereich CSR bzw. Nachhaltigkeit verfügen, und keine angemessenen Informationen dazu offenlegen. Anhaltspunkte dafür sind:

  • Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten, die über keine regelmäßige CSR-, Nachhaltigkeits- oder vergleichbare öffentliche Berichterstattung verfügen bzw. diese nicht innerhalb der nächsten 2 Jahre einführen werden.
  • Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten, die über keinen Verantwortlichen mit eindeutigem Auftrag sowie festem Zeit- und Finanzbudget für CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten verfügen.
  • Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten, die keine Informationen zu ihren CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten öffentlich auf Ihrer Internetseite bereitstellen.
  • Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten, die über keinen Verantwortlichen mit eindeutigem Auftrag für CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten verfügen oder bei denen kein Mitglied der Geschäftsführung die CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten in Personalunion verantwortet.

Alle Mitglieder im Unternehmensnetzwerk werden auf der Internetseite www.upj.de aufgeführt. Eine nicht-öffentliche Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Förderbeitrag

Die Mitgliedsunternehmen unterstützen die ideellen Ziele des UPJ e.V. durch einen Förderbeitrag. Die Förderbeiträge sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und betragen:

  • bis zu 50 Beschäftigte: 500 €
  • bis zu 100 Beschäftigte: 1.000 €
  • bis zu 500 Beschäftigte: 2.000 €
  • bis zu 1.000 Beschäftigte: 2.500 €
  • mehr als 1.000 Beschäftigte: 3.000 €

Der Förderbeitrag wird für jeweils 12 Monate berechnet (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.