Mitgliedschaft
Mitgliedschaft im UPJ-Unternehmensnetzwerk
Gemeinsames Ziel der Mitglieder im UPJ-Unternehmensnetzwerk ist es, bürgerschaftliches Engagement und eine verantwortliche Unternehmensführung im eigenen Unternehmen sowie darüber hinaus voranzubringen, weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Die Zusammenarbeit im Netzwerk basiert auf gegenseitigem Respekt, Verbindlichkeit und der Bereitschaft zur Kooperation.
Das Netzwerk lebt vom vertrauensvollen Austausch seiner Mitglieder untereinander und vom offenen Dialog mit relevanten Stakeholdern. Das Netzwerk versteht sich vorrangig nicht als eine Plattform zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zwischen seinen Mitgliedern.
Die Ziele des UPJ-Netzwerks formuliert der Berliner Aufruf, der von jedem Mitglied im Rahmen des Netzwerkbeitritts unterzeichnet wird.
Das Unternehmensnetzwerk ist ein Fördernetzwerk des als gemeinnützig anerkannten UPJ e.V. Vorstände und Geschäftsführungen der im Netzwerk mitwirkenden Unternehmen kommen jährlich zu einem Board-Meeting zusammen und bestimmen zwei Sprecher*innen. Die Sprecher*innen vertreten das Netzwerk nach außen sowie im Innenverhältnis zu den Mitgliedern und wirken im Vorstand des UPJ e.V. beratend mit.
Mitglied werden
Das Unternehmensnetzwerk ist offen für weitere Mitglieder.
Der Beitritt zum Netzwerk erfolgt mehrstufig:
- Persönliches Gespräch zwischen einer*m Vertreter*in des Unternehmens und einer*m Mitarbeiter*in der UPJ-Geschäftsstelle
- Zusendung der unterzeichneten Beitrittserklärung an die UPJ-Geschäftsstelle durch das Unternehmen > In der Beitrittserklärung benennt das Unternehmen eine Kontaktperson auf Ebene der Geschäftsführung bzw. des Vorstands sowie einen operativen Kontakt.
- Beschluss des Vorstands des UPJ e.V. zur formalen Aufnahme des Unternehmens in das Netzwerk in Abstimmung mit den Sprecher*innen des Netzwerks
- Unterzeichnung des Berliner Aufrufs durch das Unternehmen
Ausschlusskriterien
Bei seinem Beschluss berücksichtigt der Vorstand des UPJ e.V. folgende Ausschlusskriterien für eine Mitgliedschaft:
Unternehmen, deren Hauptgeschäftsfeld auf die Entwicklung, Herstellung oder den Verkauf von Waffen sowie Rüstungsgütern, Glücksspielen, Tabakprodukten und pornographischen Produkten ausgerichtet ist.
Unternehmen, die wiederholt gegen fundamentale Arbeitsrechte und Menschenrechte verstoßen haben, die wegen Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder gravierender Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzierung verurteilt wurden, und keine Maßnahmen unternommen haben, um entsprechende Verstöße künftig zu verhindern.
Unternehmen, die über keine erkennbare und glaubwürdige Strategie sowie Verantwortlichkeiten im Bereich CSR bzw. Nachhaltigkeit verfügen, und keine angemessenen Informationen dazu offenlegen. Anhaltspunkte dafür sind:
- Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten, die über keine regelmäßige CSR-, Nachhaltigkeits- oder vergleichbare öffentliche Berichterstattung verfügen bzw. diese nicht innerhalb der nächsten 2 Jahre einführen werden.
- Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten, die über keinen Verantwortlichen mit eindeutigem Auftrag sowie festem Zeit- und Finanzbudget für CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten verfügen.
- Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten, die keine Informationen zu ihren CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten öffentlich auf Ihrer Internetseite bereitstellen.
- Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten, die über keinen Verantwortlichen mit eindeutigem Auftrag für CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten verfügen oder bei denen kein Mitglied der Geschäftsführung die CSR- bzw. Nachhaltigkeitsaktivitäten in Personalunion verantwortet.
Alle Mitglieder im Unternehmensnetzwerk werden auf der Internetseite www.upj.de aufgeführt. Eine nicht-öffentliche Mitgliedschaft ist nicht möglich.
Förderbeitrag
Die Mitgliedsunternehmen unterstützen die ideellen Ziele des UPJ e.V. durch einen Förderbeitrag. Die Förderbeiträge sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und betragen:
- bis zu 50 Beschäftigte: 500 €
- bis zu 100 Beschäftigte: 1.000 €
- bis zu 500 Beschäftigte: 2.000 €
- bis zu 1.000 Beschäftigte: 2.500 €
- mehr als 1.000 Beschäftigte: 3.000 €
Der Förderbeitrag wird für jeweils 12 Monate berechnet (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).