Fachkonferenz “Arbeits- und Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten”
25. Februar 2021, online. Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) laden zur Fachkonferenz “Der Kampf um Arbeits- und Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten: Der Status Quo und Zukunftsstrategien”.
Die Covid-19-Pandemie hat einmal mehr verdeutlicht, unter welchen prekären Bedingungen Arbeitnehmer_innen in globalen Wertschöpfungsketten leben und arbeiten. Gleichzeitig haben Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen zahlreiche Strategien zum besseren Schutz entwickelt. Neben gewerkschaftlicher Organisierung und dem Eintreten für Gesetzesreformen in den Produktionsländern, gibt es inzwischen viele weitere Werkzeuge, wie etwa Multi-Stakeholder-Initiativen, internationale Rahmenvereinbarungen, durchsetzbare Abkommen mit Markenunternehmen, Entschädigungsfonds sowie transnationalen Klagen in den “Heimatländern” von multinationalen Unternehmen .
Vor allem seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat 2011 sowie nach großen Fabrikkatastrophen wie 2012/2013 in Südasien, setzen sich Gewerkschaften, soziale Bewegungen und internationale Organisationen für rechtsverbindliche Mechanismen ein, um inländische und multinationale Unternehmen für Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette zur Verantwortung zu ziehen. Mittlerweile haben zahlreiche Länder Sorgfaltspflichtengesetze verabschiedet. In Deutschland und der EU laufen die Gesetzesdiskussionen auf Hochtouren.
Vor diesem Hintergrund möchten wir mit einer Bestandsaufnahme der verschiedenen Strategien von Arbeitnehmerrechtsbewegungen der letzten 10 Jahre beginnen und fragen: Was wurde seit Katastrophen, wie beispielsweise Rana Plaza, Ali Enterprises und Tazreen Fashions erreicht? Welche Regulierungsmechanismen und juristischen Schritte haben zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeitnehmer_innen vor Ort geführt? Und welche nicht? Zweitens möchten wir aktuelle gesetzliche Entwicklungen in den Heimatländern der multinationalen Unternehmen beleuchten: Wie können verpflichtende menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und andere Regeln Beschäftigte in den jeweiligen Produktionsländern schützen?
Abschließend möchten wir eine Diskussion über zukünftige Strategien anstoßen: Wie können Arbeitnehmer_innen, insbesondere in den Produktionsländern, die sich neu entwickelnden Rechtsrahmen für Multinationale Konzerne gestalten? Welche Chancen und Risiken bestehen?
Die Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wird auf Deutsch und Englisch stattfinden. Simultanverdolmetschung steht in beide Richtungen zur Verfügung.
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Die Fachkonferenz findet online statt und die Teilnahme ist kostenlos.
Das Programm finden Sie hier.
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