UN GCD: Menschenrechtliche Sorgfalt in konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten
Bei der Rohstoffgewinnung, Produktfertigung oder Dienstleistungserbringung sind auch deutsche Unternehmen regelmäßig in Hochrisikoregionen tätig. Diese Gebiete zeichnen sich zum Beispiel durch eine schwache Rechtsstaatlichkeit, ein hohes Korruptionsniveau oder durch bewaffnete Konflikte aus. Die Wahrscheinlichkeit von schweren Formen von Menschenrechtsverletzungen ist dort besonders hoch – und damit auch das Risiko, dass dort tätige Unternehmen direkt oder indirekt zu diesen beitragen. Deshalb fordern die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Konfliktregionen besondere Sorgfalt. Die Pflicht, länderspezifische Risiken (und damit ggf. auch fragile Kontexte) zu berücksichtigen und angemessen zu reagieren, entsteht für betroffene Unternehmen auch aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Gleichzeitig können für Unternehmen in diesen Kontexten auch schnell kommerzielle, rechtliche und Reputationsrisiken entstehen.
Die besonders umsichtige Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten kann Unternehmen dabei helfen, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Im kostenfreien Webinar des UN Global Compact-Netzwerks Deutschland werden die besonderen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in Hochrisikoregionen erläutert und erfolgreiche Ansätze aufgezeigt.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.globalcompact.de/webinar-menschenrechtliche-sorgfalt-in-konfliktbetroffenen-und-hochrisikogebieten
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