Unternehmerische Verantwortung für Kinder: eine kinderrechtliche Perspektive auf die Umsetzung (inter-)nationaler Standards und rechtlicher Anforderungen der unternehmerischen Sorgfalt
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Auch eine EU-Regulierung für unternehmerische Sorgfaltspflichten wird derzeit vorbereitet. Wie kann die Umsetzung eines kinderrechtlichen Ansatzes in der Praxis gelingen? Wie weit sollten verbindliche Sorgfaltspflichten gehen und wieviel Flexibilität brauchen Unternehmen, um nachhaltige Geschäftspraktiken und sinnvolle Veränderungen für Kinder zu erreichen?
Expert*innen diskutieren in dieser Online-Veranstaltung des Auswärtigen Amts und des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. über Kinderrechte und deren Bedeutung für unternehmerische Sorgfaltspflichten sowie die Integration der Kinderrechte in die verantwortungsvolle Unternehmenspraxis.
Weitere Informationen zu den Sprecher*innen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter:
www.child-rights-business-AAUNICEF2023.org