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Im fünfseitigen Faktenpapier des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird darauf eingegangen, dass ausländische Zulieferer zwar nicht direkt unter das Gesetz fallen, sich aber darauf einstellen müssen, dass vom Gesetz betroffene Unternehmen u.a. Informationen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette von den Zulieferern einfordern. Für die Zulieferer kann dies mit erheblichem Aufwand verbunden sein: Risiken in der eigenen Lieferkette müssen identifiziert und neue Vertragsklauseln ggf. rechtlich geprüft werden. Das Faktenpapier gibt u.a. einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und gibt praktische Hinweise für Zulieferer.
Das Faktenpapier als PDF zum Download finden Sie hier: www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/lksg_faktenpapier_de.pdf?__blob=publicationFile&v=5
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