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BAFA veröffentlicht Handreichung zur Rolle von Beschwerdeverfahren im Sorgfaltsprozess

In der Handreichung werden die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Organisation, Umsetzung und Evaluation eines Beschwerdeverfahrens erläutert. Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Beschwerdeverfahren als Teil der Sorgfaltspflichten

Angemessene Beschwerdeverfahren sind ein Kernelement der Sorgfaltspflichten, die über das LkSG etabliert werden. Gemäß §§ 8 und 9 des Gesetzes¹ muss jedes Unternehmen über ein Beschwerdeverfahren verfügen, über das interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.

Unternehmen können hierfür ein unternehmensinternes Verfahren nutzen, sich an einem gleichwertigen externen Verfahren beteiligen oder interne und externe Beschwerdeverfahren kombinieren. Die im Gesetz beschriebenen Sorgfaltsprozesse sind eng miteinander verknüpft und sollen sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Über
die Risikoanalyse erhält ein Unternehmen Erkenntnisse zu seinen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und den Personen, die von möglichen Pflichtverletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette betroffen sind (= potenziell Betroffene). Mit Blick auf das Beschwerdeverfahren sind diese Personen die vorrangige Zielgruppe, der das Verfahren ermöglichen sollte, Hinweise und Beschwerden in Bezug auf mögliche Pflichtverletzungen einzureichen (siehe 3.2). Bei der Einrichtung des eigenen oder bei der Beteiligung an externen Beschwerdeverfahren sollten Unternehmen daher auf die Ergebnisse ihrer Risikoanalyse aufbauen.²

Gleichzeitig sind in der Risikoanalyse selbst Erkenntnisse zu berücksichtigen, die durch die Bearbeitung von Beschwerden und die Umsetzung von Präventions- oder Abhilfemaßnahmen gewonnen wurden. Über die Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden können Unternehmen Informationen zur Art und dem Schweregrad bestimmter Risiken, der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos, der Wirksamkeit bestehender Präventions- und Abhilfemaßnahmen oder dem eigenen Beitrag zur Verursachung und den eigenen Einflussmöglichkeiten erhalten.

Insgesamt bieten Beschwerdeverfahren Unternehmen die Möglichkeit, Feedback zur Wirksamkeit ihres Risikomanagements sowie einzelner Sorgfaltsprozesse zu erhalten. Beschwerdeverfahren sind damit auch ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des Risikomanagements und der Sorgfaltsprozesse. Im Rahmen der unternehmensinternen Dokumentationspflicht – sowie der jährlichen Berichtspflicht – nach § 10 sind Unternehmen gefordert, sowohl eingegangene Beschwerden als auch die Umsetzung und Wirksamkeit von Präventions- und Abhilfemaßnahmen fortlaufend zu dokumentieren und darüber öffentlich zu berichten.

Die Handreichung können Sie hier herunterladen: www.bafa.de/Lieferketten/handreichung_beschwerdeverfahren.pdf