Startseite Impressum Datenschutz
Suche

News

BAFA veröffentlicht Katalog mit den wichtigsten FAQs für KMU zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Das BAFA hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU und kompakte Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Dies hilft KMU, die nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Ein KMU kann aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt.

Mit dem FAQ-Katalog und der Zusammenfassung der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ erhalten KMU eine Hilfestellung, für den Fall, dass Sie mit den Anforderungen im Kontext des LkSG konfrontiert werden.

Beide Dokumente können Sie hier herunterladen: www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Lieferketten/2023_12_zusammenarbeit_lieferkette.html