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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Ein KMU kann aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt.
Mit dem FAQ-Katalog und der Zusammenfassung der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ erhalten KMU eine Hilfestellung, für den Fall, dass Sie mit den Anforderungen im Kontext des LkSG konfrontiert werden.
Beide Dokumente können Sie hier herunterladen: www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Lieferketten/2023_12_zusammenarbeit_lieferkette.html