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Bundespreis „Blauer Kompass“ von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt

Bis zum 22. März 2024 können innovative Projekte und Maßnahmen zur Klimavorsorge und Anpassung im Bundeswettbewerb „Blauer Kompass“ eingereicht werden. Der Wettbewerb ist mit 25.000 Euro je Preisträger*in dotiert und wird in vier Kategorien verliehen: Kommunen; private und kommunale Unternehmen; Forschungs- und Bildungseinrichtungen; Vereine, Verbände, Stiftungen.

Der Bundespreis „Blauer Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ob Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände – die Folgen des Klimawandels und damit verbundene extreme Wetterereignisse können große Schäden anrichten. Daher ist es wichtig, Vorsorge zu treffen und effektive Lösungen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels zu finden. Viele Projekte und Initiativen stellen sich bereits dieser Herausforderung.

Ziel des Wettbewerbs „Blauer Kompass“ ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels zu präsentieren und verschiedene Akteure zum Nachahmen anzuregen. Der Bundespreis wird gemeinsam vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgelobt.

Bewerbungen können bis 22. März eingereicht werden. Anfang Mai 2024 werden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Umweltbundesamt insgesamt 20 Projekte für den Preis nominieren. Eine Jury mit Expert*innen des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes, der Kommunalen Spitzenverbände sowie unter anderen Vertreter*innen aus den Bereichen der Wirtschaft und Forschung wählen aus den nominierten Projekten im Juni 2024 eine*n Gewinner*in pro Kategorie.

Auswahlverfahren und Bewertungskriterien

  • Wirksamkeit: Zeigt das Projekt Erfolg bzw. ist es erfolgversprechend hinsichtlich der Vorsorge und des Umgangs mit den Folgen des Klimawandels?
  • Robustheit: Kann das Projekt mit Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen ⁠Klimaänderung⁠ umgehen? Wirkt sich das Projekt auch unter verschiedenen Klimaszenarien positiv aus?
  • ⁠Nachhaltigkeit⁠: Trägt das Projekt zu einer dauerhaften umwelt-, sozial- und zukunftsgerechten Entwicklung der Gesellschaft bei?
  • Finanzielle Tragbarkeit: Weist das Projekt ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf?
  • Flexibilität: Kann das Projekt an veränderte Rahmenbedingungen angepasst, weiterentwickelt oder gegebenenfalls sogar rückgängig gemacht werden? Ist eine Modifizierung mit verhältnismäßig geringen Kosten möglich?
  • ⁠Positive Nebeneffekte⁠: Generiert das Projekt weitere positive Effekte neben seinem primären Zweck der Klimaanpassung und vorsorge bezüglich Umwelt und Gesellschaft?

Preise und Verleihung

Die Auszeichnung mit dem „Blauen Kompass“ ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger*innen-Projekt dotiert. Die fünf ausgezeichneten Projekte werden am 19. September 2024 im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Berlin ausgezeichnet.

Ausführliche Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung: www.uba.de/blauerkompass

 

Kontakt:

Wettbewerbsbüro Blauer Kompass
T: + 49 (0)30 36 99 61-12
blauerkompass@uba.de