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Das BAFA veröffentlicht Informationen zur Berichtspflicht im Zuge des Lieferkettensorgfaltpflichtengesetzes

Das BAFA veröffentlicht erste Informationen zu Form und Inhalten der Berichte und wie sie eingereicht werden müssen.

Es wird einen strukturierten Fragebogen geben aus dem sich dann der Bericht generiert, der jährlich abgegeben werden muss. Aktuell wird der Fragebogen, der sowohl offene als auch Multiple-Choice-Fragebögen enthält, erarbeitet und nach Fertigstellung veröffentlicht. Zu den inhaltlichen Anforderungen ist bislang bekannt, dass u.a. nachvollziehbar dargelegt werden muss, „ob und falls ja, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen einer Sorgfaltspflicht das Unternehmen identifiziert hat.“

Weitere Informationen unter BAFA – Berichtspflicht.

 

 

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