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Einigung erzielt: Lieferkettengesetz kommt ab 2023

Laut Handelsblatt müssen Unternehmen ab 2023 bei ihren unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder – Haftungsregeln wurden entschärft.
Ab 2023 müssen Unternehmen in Deutschland bei ihren unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten.

Nach zähem Ringen zwischen den beteiligten Fachministern Bundesentwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich die Bundesregierung laut Handelsblatt auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Zuletzt hatten sich in Spitzengesprächen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) in die Verhandlungen eingeschaltet. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden und ab 2023 in Kraft treten.

 

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

  • Verabschiedung des Lieferkettengesetzes vor der Bundestagswahl
  • Gesetz tritt ab 2023 in Kraft
  • Unternehmen müssen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern gewährleisten, dass es zu keinen Menschenrechtsverstößen kommt
  • mittelbare Zulieferer in der Kette bis hinunter zum Rohstofflieferanten müssen nur abgestuft geprüft werden
  • eine Risikoanalyse ist nur erforderlich, wenn Beschwerden von Mitarbeitern eines mittelbaren Zulieferers das deutsche Unternehmen erreichen
  • Haftungsregeln wurden entschärft; stattdessen drohen Bußgelder
  • Klagemöglichkeiten aus dem Ausland wird nicht erweitert
  • das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen
  • ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen
  • die Kontrolle findet durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA – nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums) statt

Angebote der Bundesregierung
Informationen zum Thema und Umsetzungshilfen wie Leitfäden, Praxisbeispiele sowie Beratungs- und Schulungsangebote finden Unternehmen auf der zentralen Plattform der Bundesregierung zu Wirtschaft und Menschenrechten. Besonders hinweisen möchten wir auf den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung mit seinem Beratungsangebot und zwei Online-Tools: KMU Kompass und CSR Risiko-Check.

Der CSR Risiko-Check ist ein kostenfreies Online-Tool zur Identifizierung von CSR-Risiken und wird gemeinsam von MVO Nederland, UPJ und dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung umgesetzt.

Angebote von UPJ und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
„global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten“ richtet sich vor allem an mittelständische baden-württembergische Unternehmen, die ein nachhaltiges Wertschöpfungs- und Lieferkettenmanagement im globalen Wettbewerbsumfeld entwickeln und umsetzen. Im Fokus des Angebots stehen eine Veranstaltungsreihe mit Informationsveranstaltungen und vertiefenden Workshops sowie ein Online-Leitfaden.

„global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten“ ist ein Projekt von UPJ im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

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