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Rule 39 Initiative mit dem PILnet Global Partnership Award 2023 ausgezeichnet

Zwei unserer Mitglieder aus dem UPJ-Unternehmensnetzwerk, die Kanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer und Linklaters, haben als Mitglieder der Rule 39 Pro Bono Initiative den diesjährigen PILnet Global Partnership Award gewonnen.

 

Die Rule 39 Initiative wurde als Gewinner des PILnet Global Partnership Award 2023 bekannt gegeben. Das Pro-Bono-Projekt, das von acht internationalen Kanzleien unterstützt wird, hat bereits mehr als 500 Migrant*innen, Geflüchteten und Asylsuchenden in zehn Mitgliedstaaten des Europarats geholfen, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, die von diesen Staaten begangen wurden. Die Auszeichnung wurde auf dem PILnet Global Awards Dinner in Brüssel am Dienstag, den 17. Oktober, bekannt gegeben. Der Award zeichnet das beste und innovativste Pro-Bono-Rechtsprojekt aus, das in sektorübergreifender Zusammenarbeit durchgeführt wird und in mehr als einem Land Wirkung zeigt.

Die Initiative ist ein echtes Gemeinschaftsprojekt, in dem neben den Kanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer und Linklaters – beide Mitglieder im UPJ-Unternehmensnetzwerk – auch die Kanzleien DLA Piper, Eversheds Sutherland, Herbert Smith Freehills, Orrick, Osborne Clarke und Reed Smith zusammenarbeiten sowie die gemeinnützige Organisation CILD unterstützt von Dr. Daria Sartori als Projektleiterin und Muriel Vicquery als Projektbeauftragte.

Rule 39 unterstützt schutzbedürftige Migrant*innen und die NGOs, die mit ihnen arbeiten, bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, einschließlich Anträgen auf Erlass vorläufiger Maßnahmen gemäß Artikel 39 der Verfahrensordnung. Dabei handelt es sich um einstweilige Maßnahmen, um nicht wiedergutzumachende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Zum Schutzbereich gehören u.a. das Recht auf Leben sowie der Schutz vor Folter. Dank der gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten ist es der Initiative gelungen, mehrere erfolgreiche Entscheidungen über einstweilige Maßnahmen zu erwirken.

In einem Fall ging es um die Rechte von Migrant*innen und Asylbewerber*innen, die während des laufenden Kriegs in der Ukraine in einem Haftzentrum in gefährlicher Nähe der Frontlinie festgehalten wurden. Dank der Intervention von Rule 39 konnten sie in ein relativ sicheres Gebiet verlegt werden. Das Zentrum, in dem sie zuvor festgehalten worden waren, wurde nur wenige Tage nach der erfolgreichen Anträge bombardiert. In der Folge sorgte die Initiative für die sichere Ausreise mehrerer Antragsteller*innen aus der Ukraine, indem sie mit staatlichen Behörden und diplomatischen Vertretungen in Kontakt trat.

Die Rule 39 Initiative hat auch den Schutz mehrerer Asylbewerber*innen vor Gewalt an den Grenzen und vor unrechtmäßiger Abschiebung aus drei europäischen Ländern sichergestellt, so dass sie in Sicherheit einen Asylantrag stellen konnten, nachdem frühere gescheiterte Versuche sie fast das Leben gekostet hatten.

Fabi Fugazza, Chief Operating Officer und Rechtsexpertin von CILD, sagte anlässlich der Auszeichnung: „Es ist großartig, die Rule 39 Initiative auf diese Weise anerkannt zu sehen, und wir sind dankbar für die Möglichkeit, mit unseren Projektpartnern zusammenzuarbeiten, um diese äußerst wichtige Arbeit zur Unterstützung von Asylbewerber*innen und Migrant*innen in Not zu leisten. Dieses Projekt war und ist nur aufgrund der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten so erfolgreich.“

Daria Sartori, Projektleiterin der Initiative, sagte: „Ich bin gerührt und zutiefst dankbar für diese Auszeichnung, die in einer Zeit, in der die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von mehreren Ländern in Frage gestellt wird, besonders willkommen ist. Die Rule 39 Initiative hat entscheidende Interventionen in lebensbedrohlichen Situationen ermöglicht, in denen der nationale Rechtsweg allein keinen Erfolg gehabt hätte, und ich bin stolz darauf, ein so wirkungsvolles Kooperationsprojekt zu leiten.“

Auch die acht Kanzleien, die als Projektpartner an der Initiative beteiligt sind, freuen sich über die Auszeichnung: „Wir sind stolz darauf, diese fantastische Initiative zu unterstützen und dass unsere Kanzleien und Anwält*innen dazu beigetragen haben, dass NGOs und die Schutzbedürftigen, die dank unserer kollektiven Zusammenarbeit im Rahmen der Rule 39 Initiative Unterstützung erhalten haben, so wirkungsvolle Ergebnisse erzielen konnten.“

Ein Sprecher von PILnet kommentierte die Auszeichnung der Rule 39 Initiative wie folgt: „Der PILnet Global Partnership Award feiert und ehrt die außergewöhnlichen Bemühungen unserer Partner, die Zivilgesellschaft zu stärken, den sozialen Wandel voranzutreiben und das öffentliche Interesse zu schützen. Die Teilnehmer*innen des PILnet Global Forum haben entschieden und wir freuen uns, dass die Rule 39 Initiative der diesjährige Gewinner ist. Damit wird gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren einen direkten und positiven Einfluss auf das Leben von Menschen haben kann.“

Die Rule 39 Pro Bono Initiative plant, ihre wichtige Arbeit fortzusetzen und weiterhin gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, indem alle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt werden, einschließlich der Anträge auf Erlass vorläufiger Maßnahmen nach Artikel 39, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen wie Gewalt an den Grenzen, die Zurückweisung von Asylsuchenden und die Auslieferung gefährdeter Personen an gefährliche Länder richten.

Nichtregierungsorganisation und alle, die mit Personen in Kontakt stehen oder von Personen wissen, denen durch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geholfen werden kann, sind eingeladen und aufgefordert, sich jederzeit bei der Initiative zu melden. Kontakt: Rule39Initiative@cild.eu

Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung ist aktiver Partner im globalen Netzwerk von PILnet.

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