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Aktueller Stand der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit

Eine Veröffentlichung des Danish Institute for Human Rights vergleicht die verschiedenen Legislativvorschläge für eine EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit. Die Analyse hebt fünf Schlüsselfragen hervor und gibt Empfehlungen für die laufenden Trilog-Verhandlungen.

Euractive berichtete am 12. Juli, dass die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten sich auf einige Punkte zur CSDDD geeinigt haben, und dass die spanische EU-Ratspräsidentschaft die im September beginnenden Gespräche vorantreiben wird, um noch vor Ende der laufenden Amtszeit eine Einigung zu erzielen.

Das Danish Institute for Human Rights hat inzwischen eine sehr gute Übersicht zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Standpunkte der drei Institutionen zusammengestellt. Die Analyse konzentriert sich auf die drei Vorschläge für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (CSDD-Richtlinie), die von der Europäischen Kommission (Februar 2022), dem Rat der Europäischen Union (Dezember 2022) und dem Europäischen Parlament (Juni 2023) angenommen wurden. Seit Juni 2023 führen diese drei gesetzgebenden Organe Trilog-Verhandlungen mit dem Ziel, bis Ende 2023 eine politische Einigung über die endgültige Richtlinie zu erzielen.

Die drei Vorschläge stützen sich zwar alle auf wichtige internationale Rahmenwerke, darunter die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen über verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (OECD-Leitsätze), unterscheiden sich jedoch in vielerlei Hinsicht. Die Analyse des Danish Institute for Human Rights hebt fünf Schlüsselthemen hervor, die für die Trilog-Verhandlungen von besonderer Bedeutung sind, darunter:

  • Substanzielle Sorgfaltspflicht
  • Umfang der Sorgfaltspflicht
  • Finanzinstitute
  • Verwaltungsaufsicht und Durchsetzung, Haftung und Rechtsmittel
  • Einbeziehung von Interessengruppen.

Weitere Informationen und den Link zum Download des Dokuments auf Englisch finden Sie hier:
www.humanrights.dk/publications/state-play-eus-corporate-sustainability-due-diligence-directive-five-key-takeaways