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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verankert erstmals unternehmerische Verantwortung von großen Unternehmen und verpflichtet sie, gesetzliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert seit dem 1. Januar 2023 risikobasiert, ob die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Konkret wurde z.B. überprüft, ob ein Beschwerdemechanismus eingerichtet und die Zuständigkeit für das Risikomanagement festgelegt wurde. Die Rückmeldungen der kontrollierten Unternehmen zeigen, dass sie sich ernsthaft mit dem Gesetz auseinandersetzen. Das BAFA setzt beim LkSG auf einen kooperativen Ansatz. Es geht darum, gemeinsam mit den Unternehmen einen Beitrag für die globalen Menschenrechte zu leisten.
Die meisten Unternehmen haben bereits ein Risikomanagement eingerichtet und die Zuständigkeit hierfür festgelegt. Besonders positiv: Viele Unternehmen gehen über geprüfte Anforderungen hinaus. Hier wurden häufig schon wichtige personelle und strukturelle Voraussetzungen für ein effektives Risikomanagement geschaffen.
Der Großteil der kontrollierten Unternehmen hat einen Beschwerdemechanismus für die Beschäftigten in den Lieferketten eingerichtet. Was verbessert werden kann: der Beschwerdemechanismus. Diesen haben viele Unternehmen zwar schon eingerichtet, aber bei der Konzeption wurden Nutzer noch nicht hinreichend beteiligt. Das ist allerdings wichtig, damit der Beschwerdemechanismus funktioniert.
Staatliche und Unternehmen tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass grundlegende Menschenrechte in den globalen Lieferketten geachtet werden. Deshalb spielt die Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes eine zentrale Rolle. Das BAFA unterstützt die Unternehmen mit wichtigen Informationen zu zentralen Aspekten des Gesetzes. Hierbei spielen die Handreichungen eine wichtige Rolle. Zu folgenden Themen wurden bereits Handreichungen veröffentlicht:
Partner des BAFA bei der Umsetzung des LkSG sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte sowie ein sechsköpfiger Beirat. Gemeinsam wird das Informationsangebot erarbeitet und gehen wichtige Impulse für eine gute Umsetzung des LkSG aus.
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