Studie

Studie zur CSR-Berichtspflicht veröffentlicht

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) veröffentlicht den Abschlussbericht zur vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beauftragten Horizontalstudie sowie zu Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im März 2020 den Deutsche Rechnungslegungs Standards Commitee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zu der Frage beauftragt, wie deutsche Unternehmen diese Berichtspflichten erfüllen. Der Auftrag umfasste die Erhebung und Auswertung der sogenannten nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, eine Stakeholder-Befragung unter Beteiligung sämtlicher betroffener Kreise sowie die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Stärkung der CSR-Berichtspflichten auf europäischer Ebene.

Im Rahmen der Arbeiten wurden

  • die nichtfinanzielle Berichterstattung von 100 repräsentativ ausgewählten Unternehmen über den Zeitraum 2017-2019 (Horizontalstudie) anhand von 15 vorgegebenen Fragestellungen eingehend untersucht,
  • vier dreistündige Einbindungsveranstaltungen mit jeweils 25 Teilnehmer(inne)n aus allen Stakeholdergruppen durchgeführt sowie
  • auf Grundlage der vorstehenden Arbeiten Handlungsempfehlungen zur anstehenden Überarbeitung der CSR-Richtlinie in Bezug auf acht übergeordnete Fragestellungen unterbreitet.

Der Abschlussbericht enthält detaillierte Ausführungen zu den Ergebnissen der Horizontalstudie, exemplarisch seien die folgenden genannt:

  • Die Mehrzahl der untersuchten Unternehmen hat die nichtfinanzielle Erklärung außerhalb des Lageberichts in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht.
  • Nahezu alle Unternehmen in der Stichprobe haben über alle gesetzlich geforderten Mindestaspekte (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung) berichtet.
  • Die berichteten Sachverhalte und die Berichtstiefe variierte stark, und insbesondere die Risikoberichterstattung ist im Detail noch nicht sehr ausgeprägt.
  • Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärungen/Berichte wird überwiegend auf Rahmenwerke zurückgegriffen. Die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) wurden insgesamt am häufigsten genannt, der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) findet insbesondere bei Finanzdienstleistungsunternehmen Anwendung.
  • Knapp 60 Prozent der untersuchten nichtfinanziellen Erklärungen/Berichte wurden keiner inhaltlichen Prüfung durch Externe unterzogen. Wenn extern geprüft worden ist, dann erfolgte die Prüfung weit überwiegend mit begrenzter Sicherheit.

Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Horizontalstudie sowie der bei den Einbindungsveranstaltungen erhaltenen Wortmeldungen hat der gemeinsame Fachausschuss in mehreren öffentlichen Sitzungen eingehend über Handlungsempfehlungen beraten. Das DRSC empfiehlt danach u.a.,

  • für den Fall einer Ausweitung des Geltungsbereichs der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene in erster Linie eine Erweiterung auch auf nicht kapitalmarktorientierte, haftungsbeschränkte Unternehmen zu prüfen,
  • die Veröffentlichungsform zu vereinheitlichen durch Vorgabe einer geschlossenen Darstellung der nichtfinanziellen Informationen (aber nicht notwendigerweise im Lagebericht) und einer Offenlegung im Bundesanzeiger, die Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu präzisieren und nachzuschärfen,
  • bei der Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken den Fokus auf die Darstellung der Art der Risiken, die vom Unternehmen zu deren Eindämmung beschlossenen und der tatsächlich getroffenen Maßnahmen sowie deren Zielerreichung zu legen,
  • für den Fall einer Standardisierungsvorgabe in der EU-Richtlinie auf globale Rahmenwerke und branchenspezifische Standards zurückzugreifen und eine eigenständige europäische Standardisierung auf Metriken zur Erfüllung europaspezifischer Rechtsnormen zu beschränken sowie
  • die Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung in Stufen einzuführen.

„Ich freue mich über die umfangreiche und detaillierte Studie zur CSR-Berichterstattung in Deutschland und danke dem DRSC für sein großes Engagement bei der Aufbereitung der Thematik. Die Berichterstattung von Unternehmen zu ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Aspekten im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stellt einen wichtigen Baustein zur Erreichung der Ziele des European Green Deal und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen dar. Die Auswertung zeigt, dass die Güte der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte zwar über die Jahre zugenommen hat, aber dennoch hinter dem Möglichen zurückbleibt. Die Handlungsempfehlungen des DRSC werden einen wichtigen Beitrag leisten zu der öffentlichen Debatte, wie die CSR-Berichtspflichten auf europäischer Ebene gestärkt und effektiver ausgestaltet werden können“, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
Joachimsthaler Str. 34
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 20 64 12 - 0
Mail: info@drsc.de

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