Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im März 2020 den Deutsche Rechnungslegungs Standards Commitee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zu der Frage beauftragt, wie deutsche Unternehmen diese Berichtspflichten erfüllen. Der Auftrag umfasste die Erhebung und Auswertung der sogenannten nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, eine Stakeholder-Befragung unter Beteiligung sämtlicher betroffener Kreise sowie die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Stärkung der CSR-Berichtspflichten auf europäischer Ebene.
Im Rahmen der Arbeiten wurden
Der Abschlussbericht enthält detaillierte Ausführungen zu den Ergebnissen der Horizontalstudie, exemplarisch seien die folgenden genannt:
Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Horizontalstudie sowie der bei den Einbindungsveranstaltungen erhaltenen Wortmeldungen hat der gemeinsame Fachausschuss in mehreren öffentlichen Sitzungen eingehend über Handlungsempfehlungen beraten. Das DRSC empfiehlt danach u.a.,
„Ich freue mich über die umfangreiche und detaillierte Studie zur CSR-Berichterstattung in Deutschland und danke dem DRSC für sein großes Engagement bei der Aufbereitung der Thematik. Die Berichterstattung von Unternehmen zu ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Aspekten im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stellt einen wichtigen Baustein zur Erreichung der Ziele des European Green Deal und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen dar. Die Auswertung zeigt, dass die Güte der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte zwar über die Jahre zugenommen hat, aber dennoch hinter dem Möglichen zurückbleibt. Die Handlungsempfehlungen des DRSC werden einen wichtigen Beitrag leisten zu der öffentlichen Debatte, wie die CSR-Berichtspflichten auf europäischer Ebene gestärkt und effektiver ausgestaltet werden können“, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
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